AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienpark „Buntspecht“ Zeltplatzstraße 46, 18356 Pruchten
- Buchungsanfragen und Buchungen
Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung des
Ferienobjektes, von Ihnen verbindlich bestellt und bestätigt wurde.
- Buchungsbestätigung und Reservierung
Die Reservierung für das Mietobjekt ist rechtskräftig mit Erhalt der
Buchungs-bestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung oder Zahlung
(siehe 3). Mit der Anzahlung / Zahlung erkennen der Mieter und seine
Mitreisenden diese AGB als verbindlichen Bestandteil der
Buchungsvereinbarung an.
- Zahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises ist innerhalb von 14
Tagen nach Ausstellungsdatum des Mietvertrages, auf das Konto des
Vermieters zu zahlen. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor
Anreise zu zahlen. Geben Sie bitte bei der Überweisung die
Reservierungsnummer an. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21
Tage bis Anreisedatum) wird der Gesamtbetrag fällig. Bei Last Minute
Buchungen kann nach Absprache der Mietpreis in bar bei Anreise
entrichtet werden. EC-Kartenzahlungen, Kreditkarten und Schecks sind
nicht möglich. Geht die Anzahlungssumme in der angegebenen Frist nicht
beim Vermieter ein, haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Mietobjekt
und der Mietvertrag ist ungültig. Kautionszahlungen werden explizit nach
Objekt, Anzahl und Größe der Hunde entschieden. Die Kaution wird vor
Ort bei Anreise hinterlegt. Die Rückerstattung erfolgt bei der Schlüssel –
Objektübergabe, sofern keine Schäden oder Mängel vorliegen. Eine
Bestätigung des Zahlungseinganges erfolgt lediglich auf Anfrage.
- Stornierung / Aufenthaltsabbruch
Eine Stornierung ist nur per Post oder per Email möglich. Bei Stornierung
des Mietobjektes fallen folgende Kosten und Stornogebühren an:
bis 90 Tage vor Mietbeginn
bis 49 Tage vor Mietbeginn
48 bis 33 Tage vor Mietbeginn
32 bis 22 Tage vor Mietbeginn
21 bis 12 Tage vor Mietbeginn
11 bis vor Mietbeginn –
Stornogebühr in Höhe von 50,00 €
20 % des Mietpreises
30 % des Mietpreises
60 % des Mietpreises
80 % des Mietpreises
90 % des Mietpreises
ab Mietbeginn oder Nichterscheinen 100 % des Mietpreises
Bei jeder Stornierung wird zusätzlich eine Stornogebühr in Höhe von
10,00 € fällig.
Bei Nichtbelegung der gebuchten Ferienunterkunft ohne eine
Rücktrittserklärung bleiben Sie als Gast in voller Verpflichtung, die
Zahlung des Gesamtpreises zu leisten. Durch eine spätere Anreise oder
frühzeitige Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten
Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich
ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem
Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten
ist. Bei nicht vertragsgemäßem Gebrauch des Mietobjektes kann der
Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. Dazu zählen insbesondere:
Überbelegung, Rauchen im Mietobjekt, unerlaubtes Mitbringen von
Haustieren, Störung des Hausfriedens.
- Umbuchung
Bei einer Umbuchung ist eine Gebühr i.H.v. 8,00 € (inkl. gesetzl. MwSt.)
fällig.
- Anreise
Das Mietobjekt kann frühestmöglich ab 15:00 Uhr bezogen werden. Die
Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort in der Zeit von 15.00 -19.00 Uhr, sollte
Sie später anreisen nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf, um eine
Ordnungsgemäße Schlüsselübergabe zur gewährleisten. Die
Schlüsselübergabe kann erst nach vollständiger Bezahlung aller Kosten
erfolgen. Dazu gehört der Mietpreis, eine evtl. Kaution, die Kurtaxe sowie
gebuchte Zusatzleistungen. Sollte das Mietobjekt ausnahmsweise nicht
zu dieser Zeit bezugsfertig sein, bestehen keine Schadensersatzansprüche
und diese können auch nicht geltend gemacht werden, sofern das
Mietobjekt noch bis 19.00 Uhr zur Verfügung gestellt wird. An- und
Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag. Sollten Sie das
Mietobjekt nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand vorfinden, so teilen
Sie dem Vermieter den Mangel innerhalb von 24 h nach Bezug mit. Der
Vermieter muss die Möglichkeit erhalten, den Mangel innerhalb einer
angemessenen Frist abzustellen. Besucher müssen angemeldet werden.
- Abreise
Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 9.00 Uhr besenrein für die
Endreinigung zu verlassen. Bettwäsche muss abgezogen sein. Der
Kühlschrank ist zu leeren, Geschirr ist zu reinigen und trocken wieder
zurück zu stellen. Der Hausmüll und leere Flaschen sind in die
entsprechenden Container zu geben. Türen und Fenster sind zu schließen.
Der Vermieter behält sich vor, bei Verschmutzungen, deren Beseitigung
über den üblichen Endreinigungskosten /-aufwendungen liegt, den
zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies sind € 30,00 pro
Stunde. Mängel sind vom Vermieter ggf. zu protokollieren. Die
Schlüsselrückgabe erfolgt in unserem Büro. Sollte die Abreise verspätet
erfolgen, ist der Vermieter berechtigt, eine Nutzungsgebühr in Höhen von
50% des Übernachtungspreises zu berechnen.
- Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller
Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu
den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter
ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen
Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den
Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst
zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist
der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette
dürfen Feuchttücher, Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und
ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen
Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den
Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der
Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und
Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder
evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Grillen ist nur auf den dafür
vorgesehenen Plätzen gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, den
Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.
Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche
wegen Nichterfüllung der einmaligen Abmahnung wegen Verstoßes
gegen die Hausordnung. Es besteht bei fristloser Kündigung kein Recht
auf Mietpreiserstattung. Bei Überbelegung behalten wir uns die
Nachberechnung des Mietpreises vor. Wir weisen Sie darauf hin das, dass
Rauchen in den Räumlichkeiten, Mietobjekt, Küchen, Aufenthaltsräume,
WC & Sanitäranlagen wie Flure NICHT GESTATTEN ist. Sollte es zu den
Verstößen kommen, berechnen wir Ihnen 250,00 €
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienpark „Buntspecht“ Zeltplatzstraße 46, 18356 Pruchten
Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume
ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min
und insbesondere nach dem Duschen.
- Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten
Nebenkosten: Strom, Heizung, Wasser enthalten .Bei Mietobjekt
Bungalow 4,5 & 6 wird Strom nach Verbrauch berechnet, wie im
Mietvertag angegeben. Waschmaschinen Nutzung wird pro Waschgang
mit 3,00 Euro vor Ort beglichen und Sie erhalten Zugang zum Waschen.
Sofern nicht explizit gebucht oder angegeben muss der Mieter seine
Bettwäsche und Handtücher selbst mitbringen. Alternativ stellen wir
Ihnen die Wäsche zur Verfügung. Pro Person 15,00 € für Bettwäsche &
Laken, Handtücher ein großes & ein kleines wie eine Fußmatte für 5,00
Euro pro Person. Das gemietete Objekt ist als "Selbstverpfleger"
vermietet. Bitte beachten Sie, dass Dinge wie Toilettenpapier,
Müllbeutel, Geschirrspülmittel, Seife, etc. nur für den Start zur
Verfügung stehen.
- Schlüsselverlust / Aussperren
Sollte der Mieter sich aus dem Mietobjekt ausgeschlossen haben und es
erforderlich werden eine Fachfirma (Schlüsseldienst) zum Öffnen der Tür
hinzu zu ziehen, so trägt der Mieter diese Kosten. Sollte der Mieter sich
nur ausgesperrt haben und eine Türöffnung durch den Vermieter
ausreichend sein, so fallen 20,00€ Aufwandspauschale an. Bei
Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die
Anschaffung und den Einbau einer neu zu installierender Schließanlage
und der notwendigen Schlüssel.
- Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren insbesondere von Hunden, ist nur
gestattet, wenn es vorab angemeldet wurde. Wir berechnen eine
Pauschale von 15,00 Euro pro Hund. Es ist zu vermeiden, dass Hunde und
/ oder Haustiere unbeaufsichtigt allein in den Ferienobjekten gelassen
werden. Auf dem gesamten Grundstück, wird der Hundekot
unaufgefordert aufgesammelt und in dafür vorgesehene Behältnisse
entsorgt. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass sich Hunde und / oder
Haustiere in den Betten aufhalten. Als Hundebesitzer sind Sie verpflichtet,
eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen,
wenn Sie eine unserer Ferienwohnungen mit Ihrem Hund buchen wollen.
vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf
Mietminderung) zu.
- Haftung Vermieter
Der Vermieter haftet für die ordentliche Bereitstellung des
Mietgegenstandes. Schadenersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Für Straßen- und Baumaßnahmen kann der
Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind
gegenüber dem Vermieter für diese Fälle ausgeschlossen. Der Mieter
zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn persönlichen Vorstellungen
vom Mietobjekt trotz Objektbeschreibung nicht zutreffen. Sollte es zu
Schäden kommen, sind Sie verpflichtet, den oder die Schäden selbst zu
beheben bzw. für adäquaten Ersatz zu sorgen und für den Schaden
finanziell aufzukommen. Sie sind verpflichtet, die Rechnung für die
Schadensbehebung in voller Höhe zu bezahlen, auch wenn Ihre
Versicherung den Schaden nur teilweise regulieren wird.
- Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird
die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall
verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine
wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen
Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit
der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.
- Vertragsabschluss und Erfüllung
Mit Zusendung der Buchungsbestätigung, gilt der Mietvertrag auf
Grundlage unserer AGB und Hausordnung als geschlossen. Die
Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag kann der Mieter innerhalb
von 2 Werktagen schriftlich widersprechen. Bei Stornierungen gilt die
Staffelung der AGB. Für eine Nichterfüllung der vereinbarten Leistung auf
Grund von Feuer, Wasser, Leitungsschäden, höherer Gewalt oder Streik
kann der Vermieter vom Mieter nicht haftbar gemacht werden.
Stand 01/2024