AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienpark „Buntspecht“ Zeltplatzstraße 46, 18356 Pruchten

  1. Buchungsanfragen und Buchungen
    Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung des
    Ferienobjektes, von Ihnen verbindlich bestellt und bestätigt wurde.
  2. Buchungsbestätigung und Reservierung
    Die Reservierung für das Mietobjekt ist rechtskräftig mit Erhalt der
    Buchungs-bestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung oder Zahlung
    (siehe 3). Mit der Anzahlung / Zahlung erkennen der Mieter und seine
    Mitreisenden diese AGB als verbindlichen Bestandteil der
    Buchungsvereinbarung an.
  3. Zahlung
    Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises ist innerhalb von 14
    Tagen nach Ausstellungsdatum des Mietvertrages, auf das Konto des
    Vermieters zu zahlen. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor
    Anreise zu zahlen. Geben Sie bitte bei der Überweisung die
    Reservierungsnummer an. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21
    Tage bis Anreisedatum) wird der Gesamtbetrag fällig. Bei Last Minute
    Buchungen kann nach Absprache der Mietpreis in bar bei Anreise
    entrichtet werden. EC-Kartenzahlungen, Kreditkarten und Schecks sind
    nicht möglich. Geht die Anzahlungssumme in der angegebenen Frist nicht
    beim Vermieter ein, haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Mietobjekt
    und der Mietvertrag ist ungültig. Kautionszahlungen werden explizit nach
    Objekt, Anzahl und Größe der Hunde entschieden. Die Kaution wird vor
    Ort bei Anreise hinterlegt. Die Rückerstattung erfolgt bei der Schlüssel –
    Objektübergabe, sofern keine Schäden oder Mängel vorliegen. Eine
    Bestätigung des Zahlungseinganges erfolgt lediglich auf Anfrage.
  4. Stornierung / Aufenthaltsabbruch
    Eine Stornierung ist nur per Post oder per Email möglich. Bei Stornierung
    des Mietobjektes fallen folgende Kosten und Stornogebühren an:
    bis 90 Tage vor Mietbeginn
    bis 49 Tage vor Mietbeginn
    48 bis 33 Tage vor Mietbeginn
    32 bis 22 Tage vor Mietbeginn
    21 bis 12 Tage vor Mietbeginn
    11 bis vor Mietbeginn –
    Stornogebühr in Höhe von 50,00 €
    20 % des Mietpreises
    30 % des Mietpreises
    60 % des Mietpreises
    80 % des Mietpreises
    90 % des Mietpreises
    ab Mietbeginn oder Nichterscheinen 100 % des Mietpreises
    Bei jeder Stornierung wird zusätzlich eine Stornogebühr in Höhe von
    10,00 € fällig.
    Bei Nichtbelegung der gebuchten Ferienunterkunft ohne eine
    Rücktrittserklärung bleiben Sie als Gast in voller Verpflichtung, die
    Zahlung des Gesamtpreises zu leisten. Durch eine spätere Anreise oder
    frühzeitige Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
    Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  5. Kündigung durch den Vermieter
    Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne
    Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten
    Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich
    ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem
    Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten
    ist. Bei nicht vertragsgemäßem Gebrauch des Mietobjektes kann der
    Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. Dazu zählen insbesondere:
    Überbelegung, Rauchen im Mietobjekt, unerlaubtes Mitbringen von
    Haustieren, Störung des Hausfriedens.
  6. Umbuchung
    Bei einer Umbuchung ist eine Gebühr i.H.v. 8,00 € (inkl. gesetzl. MwSt.)
    fällig.
  7. Anreise
    Das Mietobjekt kann frühestmöglich ab 15:00 Uhr bezogen werden. Die
    Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort in der Zeit von 15.00 -19.00 Uhr, sollte
    Sie später anreisen nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf, um eine
    Ordnungsgemäße Schlüsselübergabe zur gewährleisten. Die
    Schlüsselübergabe kann erst nach vollständiger Bezahlung aller Kosten
    erfolgen. Dazu gehört der Mietpreis, eine evtl. Kaution, die Kurtaxe sowie
    gebuchte Zusatzleistungen. Sollte das Mietobjekt ausnahmsweise nicht
    zu dieser Zeit bezugsfertig sein, bestehen keine Schadensersatzansprüche
    und diese können auch nicht geltend gemacht werden, sofern das
    Mietobjekt noch bis 19.00 Uhr zur Verfügung gestellt wird. An- und
    Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag. Sollten Sie das
    Mietobjekt nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand vorfinden, so teilen
    Sie dem Vermieter den Mangel innerhalb von 24 h nach Bezug mit. Der
    Vermieter muss die Möglichkeit erhalten, den Mangel innerhalb einer
    angemessenen Frist abzustellen. Besucher müssen angemeldet werden.
  8. Abreise
    Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 9.00 Uhr besenrein für die
    Endreinigung zu verlassen. Bettwäsche muss abgezogen sein. Der
    Kühlschrank ist zu leeren, Geschirr ist zu reinigen und trocken wieder
    zurück zu stellen. Der Hausmüll und leere Flaschen sind in die
    entsprechenden Container zu geben. Türen und Fenster sind zu schließen.
    Der Vermieter behält sich vor, bei Verschmutzungen, deren Beseitigung
    über den üblichen Endreinigungskosten /-aufwendungen liegt, den
    zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies sind € 30,00 pro
    Stunde. Mängel sind vom Vermieter ggf. zu protokollieren. Die
    Schlüsselrückgabe erfolgt in unserem Büro. Sollte die Abreise verspätet
    erfolgen, ist der Vermieter berechtigt, eine Nutzungsgebühr in Höhen von
    50% des Übernachtungspreises zu berechnen
    .
  9. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller
    Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von
    Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu
    den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter
    ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen
    Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den
    Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst
    zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
    Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist
    der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette
    dürfen Feuchttücher, Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und
    ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen
    Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den
    Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der
    Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und
    Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles
    Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder
    evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Grillen ist nur auf den dafür
    vorgesehenen Plätzen gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, den
    Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.
    Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche
    wegen Nichterfüllung der einmaligen Abmahnung wegen Verstoßes
    gegen die Hausordnung. Es besteht bei fristloser Kündigung kein Recht
    auf Mietpreiserstattung. Bei Überbelegung behalten wir uns die
    Nachberechnung des Mietpreises vor. Wir weisen Sie darauf hin das, dass
    Rauchen in den Räumlichkeiten, Mietobjekt, Küchen, Aufenthaltsräume,
    WC & Sanitäranlagen wie Flure NICHT GESTATTEN ist. Sollte es zu den
    Verstößen kommen, berechnen wir Ihnen 250,00 €
    Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienpark „Buntspecht“ Zeltplatzstraße 46, 18356 Pruchten
    Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume
    ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min
    und insbesondere nach dem Duschen.
  10. Nebenkosten
    In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten
    Nebenkosten: Strom, Heizung, Wasser enthalten .Bei Mietobjekt
    Bungalow 4,5 & 6 wird Strom nach Verbrauch berechnet, wie im
    Mietvertag angegeben. Waschmaschinen Nutzung wird pro Waschgang
    mit 3,00 Euro vor Ort beglichen und Sie erhalten Zugang zum Waschen.
    Sofern nicht explizit gebucht oder angegeben muss der Mieter seine
    Bettwäsche und Handtücher selbst mitbringen. Alternativ stellen wir
    Ihnen die Wäsche zur Verfügung. Pro Person 15,00 € für Bettwäsche &
    Laken, Handtücher ein großes & ein kleines wie eine Fußmatte für 5,00
    Euro pro Person. Das gemietete Objekt ist als „Selbstverpfleger“
    vermietet. Bitte beachten Sie, dass Dinge wie Toilettenpapier,
    Müllbeutel, Geschirrspülmittel, Seife, etc. nur für den Start zur
    Verfügung stehen.
  11. Schlüsselverlust / Aussperren
    Sollte der Mieter sich aus dem Mietobjekt ausgeschlossen haben und es
    erforderlich werden eine Fachfirma (Schlüsseldienst) zum Öffnen der Tür
    hinzu zu ziehen, so trägt der Mieter diese Kosten. Sollte der Mieter sich
    nur ausgesperrt haben und eine Türöffnung durch den Vermieter
    ausreichend sein, so fallen 20,00€ Aufwandspauschale an. Bei
    Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die
    Anschaffung und den Einbau einer neu zu installierender Schließanlage
    und der notwendigen Schlüssel.
  12. Haustiere
    Das Mitbringen von Haustieren insbesondere von Hunden, ist nur
    gestattet, wenn es vorab angemeldet wurde. Wir berechnen eine
    Pauschale von 15,00 Euro pro Hund. Es ist zu vermeiden, dass Hunde und
    / oder Haustiere unbeaufsichtigt allein in den Ferienobjekten gelassen
    werden. Auf dem gesamten Grundstück, wird der Hundekot
    unaufgefordert aufgesammelt und in dafür vorgesehene Behältnisse
    entsorgt. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass sich Hunde und / oder
    Haustiere in den Betten aufhalten. Als Hundebesitzer sind Sie verpflichtet,
    eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen,
    wenn Sie eine unserer Ferienwohnungen mit Ihrem Hund buchen wollen.
    vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf
    Mietminderung) zu.
  13. Haftung Vermieter
    Der Vermieter haftet für die ordentliche Bereitstellung des
    Mietgegenstandes. Schadenersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe
    Fahrlässigkeit beschränkt. Für Straßen- und Baumaßnahmen kann der
    Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind
    gegenüber dem Vermieter für diese Fälle ausgeschlossen. Der Mieter
    zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn persönlichen Vorstellungen
    vom Mietobjekt trotz Objektbeschreibung nicht zutreffen. Sollte es zu
    Schäden kommen, sind Sie verpflichtet, den oder die Schäden selbst zu
    beheben bzw. für adäquaten Ersatz zu sorgen und für den Schaden
    finanziell aufzukommen. Sie sind verpflichtet, die Rechnung für die
    Schadensbehebung in voller Höhe zu bezahlen, auch wenn Ihre
    Versicherung den Schaden nur teilweise regulieren wird.
  14. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
    rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird
    die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall
    verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine
    wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen
    Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der
    gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit
    der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.
  15. Vertragsabschluss und Erfüllung
    Mit Zusendung der Buchungsbestätigung, gilt der Mietvertrag auf
    Grundlage unserer AGB und Hausordnung als geschlossen. Die
    Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag kann der Mieter innerhalb
    von 2 Werktagen schriftlich widersprechen. Bei Stornierungen gilt die
    Staffelung der AGB. Für eine Nichterfüllung der vereinbarten Leistung auf
    Grund von Feuer, Wasser, Leitungsschäden, höherer Gewalt oder Streik
    kann der Vermieter vom Mieter nicht haftbar gemacht werden.

    Stand 01/2024